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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1999 - 10 A 828/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1999 - 10 A 828/99 (https://dejure.org/1999,16144)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.06.1999 - 10 A 828/99 (https://dejure.org/1999,16144)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 10 A 828/99 (https://dejure.org/1999,16144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbescheid; Erschließungssicherung; Fachmarkt mit Stellplätzen; Einzureichende Unterlagen

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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Gelsenkirchen, 25.01.2006 - 10 K 2817/02

    Windenergieanlage, Vorbescheid, Bauvorbescheid, Bescheidungsfähigkeit,

    Der Umstand, dass ein solcher baurechtlicher Vorbescheid ein vorweggenommener Teil des feststellenden Ausspruchs der Baugenehmigung ist, bedeutet, dass die Bauvoranfrage so gefasst werden muss, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1993 -7 A 1112/90-; Urteil vom 16. Mai 1995 - 11 A 4066/93, BauR 1995, 829 ff.; Beschluss vom 7. Juni 1999 -10 A 828/99-; Urteil vom 11. Juli 2002 -10 A 5372/99-, BauR 2003, 232; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, a.a.O.
  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2007 - 10 K 4273/03

    Bescheidungsfähigkeit, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsklage,

    Der Umstand, dass ein solcher baurechtlicher Vorbescheid ein vorweggenommener Teil des feststellenden Ausspruchs der Baugenehmigung ist, bedeutet, dass die Bauvoranfrage so gefasst werden muss, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1993 -7 A 1112/90-; Urteil vom 16. Mai 1995 -11 A 4066/93, BauR 1995, 829 ff.; Beschluss vom 7. Juni 1999 -10 A 828/99-; Urteil vom 11. Juli 2002 -10 A 5372/99-, BauR 2003, 232; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Stand: Mai 2007, § 71 Rn 6.
  • VG Düsseldorf, 12.10.2020 - 11 K 3339/19

    Bauvorbescheid; nachträgliche Beschränkung; teilweise Klagerücknahme;

    vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 10 A 3673/02 -, juris (dort Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer nahezu wortgleichen Bauvoranfrage); vgl. ferner zur Prüfung der Bescheidungsfähigkeit von Bauanträgen im Klageverfahren bereits vor 2007: OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 10 A 828/99 -, juris, Rn. 12 ff.; vgl. zur fehlenden Bescheidungsfähigkeit einer alternativen Bauvoranfrage ("eine oder auch zwei Garagen"): OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1991 - 10 A 751/89 -, juris, Rn. 27 ff.
  • VG Köln, 11.10.2017 - 23 K 326/16
    Mit seiner Bauvoranfrage bestimmt der Antragsteller, was Gegenstand des Verfahrens und der dort vorzunehmenden Beurteilung sein soll, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 10 A 828/99 -, juris Rn. 13, Urteil vom 27. Januar 2016 - 7 A 1899/14 -, juris Rn 27.
  • VG Arnsberg, 27.01.2009 - 4 K 1693/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 62.98 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 7. Juni 1999 - 10 A 828/99 -.
  • VG Köln, 18.04.2018 - 23 K 2258/16
    Mit seiner Bauvoranfrage bestimmt der Antragsteller, was Gegenstand des Verfahrens und der dort vorzunehmenden Beurteilung sein soll, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 10 A 828/99 -, juris Rn. 13, Urteil vom 27. Januar 2016 - 7 A 1899/14 -, juris Rn 27.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1999 - 10 A 828/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1999 - 10 A 828/99 (https://dejure.org/1999,11088)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.06.1999 - 10 A 828/99 (https://dejure.org/1999,11088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1996 - 10 A 2628/91

    Erschließungssicherung; Groflächiger Einzelhandel; Linksabbiegen; Straße

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1999 - 10 A 828/99
    Dabei bedarf es keiner Prüfung, ob die hierzu gemachten Ausführungen im einzelnen Anlaß dazu geben könnten, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der für diese Entscheidung gegebenen Begründung des Verwaltungsgerichts zu stützen, ob damit Fragen von besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeit bzw. grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sind oder ob die Urteilsgründe "insbesondere" wegen der Behandlung der Möglichkeit einer sog. Blockumfahrung zu Erschließungszwecken von der vom Kläger angeführten Senatsentscheidung vom 20. August 1996 - 10 A 2628/91 - abweichen.

    Damit war aber die noch streitige Entscheidung über die Erschließungssicherung des Vorhabens, die hier wegen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und der gegebenen örtlichen Verhältnisse einer Prüfung nach den in der Rechtsprechung hierfür entwickelten Maßstäben zu unterziehen war, vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 20. August 1996 - 10 A 2628/91 -, Blatt 16 des amtlichen Umdrucks m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BVerwG, schon mangels Bestimmung des vom Kläger zur Bescheidung gestellten Verfahrensgegenstandes nicht möglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1999 - 10 A 828/99
    vgl. etwa Senatsbeschluß vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 - NVwZ 1999, 202 m.w.N.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1999 - 10 A 828/99
    vgl. aus jüngerer Zeit auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1999 - 4 B 62.98 - Blatt 4 f. des amtlichen Umdrucks.
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